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Kolping – Netzwerk Ukraine

Seit Beginn des unrechtmäßigen und brutalen Kriegs von Kremlchef Putin gegen die Ukraine setzen sich nicht nur KOLPING INTERNATIONAL, sondern auch Kolpinggeschwister in ganz Deutschland mit Spenden, Hilfsaktionen und Unterkünften für Geflüchtete dafür ein, die Not der Menschen zu lindern. Angesichts der fortdauernden Kampfhandlungen, der großen Zerstörungen in den umkämpften Gebieten und des ungebrochenen Zustroms von Menschen aus der Ukraine müssen wir uns alle darauf einstellen, dass noch größere Anstrengungen erforderlich sein werden und dass die Solidarität dauerhaft halten muss.

Das Bundessekretariat bündelt die Aktivitäten von einzelnen Kolpingmitgliedern, Kolpingsfamilien, Diözesan- und Landesverbänden, vom Verband der Kolpinghäuser (VKH) und den Kolping Bildungsunternehmen (KBU) sowie dem Kolping Netzwerk für Geflüchtete im „Netzwerk Ukraine“. Das Netzwerk Ukraine dient der gegenseitigen Information und dem Austausch zwischen allen Akteuren.

Neben Informationen in der untenstehenden FAQ-Übersicht ist ein Austausch über ein Padlet – einer mobil nutzbaren Plattform für kurzfristige Fragen, Angebote oder organisatorische Dinge untereinander – möglich.

Zum Padlet

Antworten auf Fragen, Anregungen für Kolpingsfamilien und Helfende sowie Hinweise zu bereits bestehenden Möglichkeiten, werden untenstehend in einer Fragen-und-Antworten-Liste (FAQ-Übersicht) bereitgestellt. Die Übersicht wird nach und nach aktualisiert.

Das Netzwerk ist über die E-Mail-Adresse netzwerk-ukraine@kolping.de zu erreichen.

FAQ-Übersicht – Fragen, Antworten sowie Anregungen und Informationen

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat eine Seite mit Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland geschaffen. Die Infos gibt es auch auf Ukrainisch, und sie beschäftigen sich mit Themen wie Gesundheit, Wohnen, Alltag, Aufenthaltserlaubnis, Schule und finanzielle Unterstützung. Die Infos werden fortlaufend aktualisiert:

Infos auf Deutsch

Infos auf Ukrainisch

KOLPING INTERNATIONAL

Ihr habt Spenden gesammelt und wisst nicht, an welchen Empfänger Ihr diese überweisen sollt? Oder möchtet selbst spenden und wisst nicht, wohin mit der Spende?

Spenden, die nicht an direkte Empfänger adressiert werden, können gerne direkt vom Spender an KOLPING INTERNATIONAL überweisen werden:

KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. / DKM Darlehnskasse Münster / IBAN DE74 4006 0265 0001 3135 00 / BIC GENODEM1DKM / Stichwort: Ukraine-Hilfe

Näheres dazu und ein Online-Spendenformular ist hier zu finden.

Für gewünschte Zuwendungsbescheinigungen ist die Angabe der Anschrift dringend erforderlich.

Die Spende kommt direkt da an, wo es derzeit am Nötigsten ist. KOLPING INTERNATIONAL ist im direkten Kontakt mit den Betroffenen und im Austausch mit KOLPING UKRAINE sowie KOLPING EUROPA.

Durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums ist es für Kolpingfamilien, die einen aktuellen „Körperschaftsfreistellungsbescheid“ (Bescheinigung der Gemeinnützigkeit) besitzen, nun noch einfacher, Hilfe für die Ukraine zu organisieren, auch wenn bisher nicht die „Mildtätigkeit“ anerkannt wurde:

Die Kolpingsfamilie:

  • kann selbst Spenden (Sach- und Geldspenden) sammeln und bei der Zuwendungsbestätigung auf den Zweck „zur Unterstützung vom Krieg in der Ukraine Geschädigte“ hinweisen.
  • kann die erhaltenen Mittel z.B. an KOLPING INTERNATIONAL weitergeben, zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine,
  • kann die Mittel hier inländisch für Flüchtlinge – z.B. in der direkten Weitergabe von Barmitteln – einsetzen. Ein Nachweis für die Hilfsbedürftigkeit der Personen muss nicht – wie sonst – erbracht werden. Wir empfehlen jedoch ausdrücklich, die konkrete Hilfe an Personen mit einer Aktennotiz zu dokumentieren. Somit ist die Verwendung der Spenden/Mittel u.a. auch für die Kassenprüfung nachvollziehbar. Nach wie vor gilt: Keine Ausgabe ohne Beleg! Wenn möglich sollte daher jede Mittelweitergabe entsprechend von den Empfängern quittiert werden.

Nochmals erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass dies nur für Kolpingsfamilien gilt, die die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen haben und einen aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorlegen können.

Quelle bundesfinanzministerium.de

Kolpingsfamilien, die bisher diesen Bescheid noch nicht haben, können diesen beim Finanzamt beantragen. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle Satzung der Kolpingsfamilie (siehe unter Satzungen in der Kolpingwerkstatt) die geprüft, beschlossen und durch das Bundespräsidium genehmigt wurde.

Viele Supermärkte, wie zum Beispiel Edeka und Rewe, spenden kostenlose Begrüßungspakete mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln. Wenden Sie sich diesbezüglich an ihren örtlichen Supermarkt und fragen Sie, ob Ihr Supermarkt auch an der Aktion teilnimmt.

Bei der Telekom sind kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine erhältlich. Pro Flüchtlingsfamilie wird eine Karte ausgegeben. Die SIM-Karten ermöglichen unbegrenzte Telefonie, auch die Datennutzung ist nicht limitiert.

https://www.telekom.com

Die Städte und Kommunen haben Erstaufnahmeeinrichtungen vorbereitet. Bitte wendet Euch an die Behörden vor Ort, wenn Sie Geflüchtete aufnehmen oder Geflüchtete registrieren möchten.

Ukrainische Staatsangehörige können sich aktuell bis zum 23. Mai 2022 visumfrei in Deutschland aufhalten oder sich mit einem biometrischen Pass visumfrei 90 Tage frei in der EU aufhalten bzw. innerhalb der EU bewegen.

In diesem Fall ist eine Registrierung in Deutschland nicht zwingend notwendig. Sobald diese Personen um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bitten, z.B. um staatliche Unterstützung in Form von Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen zu erlangen, ist eine Registrierung durch die Bundespolizei, Polizei oder Ausländerbehörde erforderlich.

Wenn die Geflüchteten für ihre Versorgung zunächst selbst aufkommen können, weil sie beispielsweise bei Freunden oder Verwandten wohnen, werden bei der Registrierung in der Regel nur ihre Daten aufgenommen. Sie können ihre Unterkunft dann frei wählen. Als Nachweis ihrer Registrierung wird den Geflüchteten in der Regel ein sogenannter Ankunftsnachweis ausgestellt, mit dem sie sich an das Sozialamt vor Ort wenden können, welches für die Gewährung der Leistungen zuständig ist.

Mit der Registrierung erhalten die Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz, welche es ihnen erlaubt, in Deutschland erwerbstätig zu werden und Sozialleistungen zu erhalten. 

Weitere Infos gibt es hier:

germany4ukraine.de

bamf.de Informationen

bamf.de FAQ Ukraine

bmi.bund.de

Falls Ihr geflüchtete Kinder und Jugendliche aufgenommen habt, kommt früher oder später wahrscheinlich die Frage nach einem Schulbesuch auf. Da geflüchteten Kindern und Jugendlichen der Zugang zur Schule häufig erschwert wird, findet Ihr unter dem folgenden Link Quellen, die einen Überblick darüber geben, wie in den einzelnen Bundesländern das Recht auf Schule umgesetzt wird und welche Unterstützung geflüchtete Kinder erhalten:

https://www.bildungsserver.de/

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen guten Überblick zum Thema Arbeit und Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete geschaffen. Hier werden Fragen zum Thema Arbeitssuche, Voraussetzungen für die Arbeit in Deutschland und den Erhalt von Sozialleistungen geklärt:

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html

Unter dem folgenden Link findet Ihr ausbildungsvorbereitende Instrumente für Jugendliche Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sowie ein Instrumentportfolio für Erwachsene Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Bitte beachtet, dass neben der Zugangsmöglichkeit auch die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sein müssen. Dies muss in jedem Einzelfall durch die Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit im Vorfeld geprüft werden.

https://www.fluechtlingsrat-thr.de

Weitere hilfreiche Infos der Bundesagentur für Arbeit zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine findet Ihr unter dem folgenden Link. Hier könnt Ihr euch über Beratungsmöglichkeiten informieren und erfahren, wo ihr weitere Informationen und Hilfe findet:

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Informationen zum Thema Integrationskurse und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt. Hier findet Ihr alle Infos:

Dolmetschen und Übersetzen für das BAMF

Willkommensangebote und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine

Informationen zum Integrationskurs für Geflüchtete aus der Ukraine FAQ

Infos auf Ukrainisch:

BAMF FAQ Integration

BAMF Integration Onepager

In Deutschland hat grundsätzlich jede/r einen Anspruch auf ein Basiskonto, das bestimmte Mindestfunktionen erfüllen muss. Dazu zählen:

  • Ein- und Auszahlung von Bargeld
  • Ausführung von Lastschriften
  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Kartenzahlungen

Um ein Basiskonto zu bekommen, muss ein Antrag bei einer Bank gestellt werden. Dabei muss die Identität nachgewiesen werden. Für die Eröffnung eines regulären Girokontos werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Gültiger Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung, Lohnbescheinigung (je nach Kontoart)

Weitere Infos findet Ihr hier auf Deutsch und auf Englisch:

https://www.verbraucherzentrale.de/ Deutsch

https://www.verbraucherzentrale.de/ Englisch

Welchen Anspruch haben Geflüchtete bei Krankheit? Wer ist für die Leistungsgewährung zuständig?

Alles rund ums Thema Medizinische Hilfe und Gesundheit für ukrainische Geflüchtete findet Ihr hier.