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Kolping: Reform des Meister-BAföG geht nicht weit genug

Reform des „Meister-BAföG“ ist ein Schritt zur Gleichstellung von beruflicher und akademischer Ausbildung und zur Behebung des Fachkräftemangels – aber leider wieder nur halbherzig.

Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, mit denen die Weiterqualifizierung im Handwerk attraktiver gestalten werden soll. Zugleich fordert der katholische Sozialverband in einer Stellungnahme Nachbesserung an der Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). 

Da seit 2013 die Zahl der Meisterprüfungen von fast 23.000 Prüfungen auf rund 20.500 im Jahr 2022 gesunken ist, will die Bundesregierung mit der Gesetzesreform mehr Handwerker motivieren, eine Meisterausbildung zu absolvieren. Dem Meister-BAföG kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu, da die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Unterhaltskosten dazu führen, dass Beschäftigte aus einer Erwerbstätigkeit heraus keine Fortbildung aufnehmen könnten. Deshalb plant die Bundesregierung, die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 Euro auf 18.000 Euro und der Förderrahmen für das „Meisterstück“ und vergleichbare Arbeiten von 2.000 Euro auf 4.000 Euro zu erhöhen. Geplant ist zudem, dass bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung, statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.

Die Anpassung gleicht nach Auffassung des Kolpingwerkes jedoch nicht in ausreichendem Maße die Preissteigerungen aus. Hier wäre eine deutlichere Anhebung der Beträge erforderlich, um dem kontinuierlichen Absinken der Meisterprüfungen zu begegnen. Zudem sollten die berufliche und akademische Ausbildung stärker gleichgestellt werden. Denn wir brauchen qualifizierte Menschen im Handwerk – sowohl als Fachkräfte als auch für die Betriebsnachfolge. In den nächsten Jahren werden die Betriebsinhaber vieler Handwerksbetriebe in den Ruhestand gehen, und die Betriebe werden nur weiterbestehen, wenn sich junge Menschen finden, die bereit und fähig sind, diese in die Zukunft zu führen. Auf diese Weise könnte die angestrebte Reform zur Deckung des Fachkräftebedarfs beitragen.